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Reisebedingungen für Fahrten und Lehrgänge des LSV-Bremen

  1. Teilnehmer

    An Fahrten können alle Mitglieder der dem Landesskiverband Bremen (LSVB) angeschlossenen Vereine teilnehmen. Gäste können teilnehmen, wenn es die Ausschreibung vorsieht. Für Teilnehmer, die nicht Mitglied in einem von DSV (Deutscher Skiverband) angehörigen Organisation sind, kann ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden. Der Betrag ist in der Ausschreibung anzugeben. Bei Aus- und Fortbildungslehrgängen müssen gesonderte Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt werden, die in der Ausschreibung vermerkt sind.

  2. Anmeldung

    Die Anmeldung erfolgt beim LSVB-Organisator, bei Lehrgängen über die Mitgliedsvereine an den zuständigen Referenten. Gesonderte Anmeldebedingungen sind der Ausschreibung zu entnehmen.

  3. Anmeldebestätigung

    Nach Eingang der verbindlichen schriftlichen Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit Rechnung über die zu leistenden Zahlungen. Erfolgt nach einer Anmeldung keine fristgerechte Zahlung, wird der LSVB von der Verpflichtung zur Leistung frei.

  4. Leistungen

    Die Leistungen der jeweiligen Veranstaltungen erfolgen gemäß der Ausschreibung.

  5. Bezahlung

    Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Bezahlung an den LSVB durch Überweisung.

  6. Rücktritt

    Abmeldungen sind schriftlich an den Organisationsleiter zu richten. Im Falle des Rücktritts des Teilnehmers kann der LSVB eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt nach Wahl des LSVB entweder 10 % des Reisepreises oder bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom LSVB ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der LSVB durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. Der LSVB empfiehlt den Abschluss einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung. Für den LSVB besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die Veranstaltung durch nicht vorhersehbare Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Das Gleiche gilt, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im letzteren Fall werden die Teilnehmer spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung benachrichtigt. Die eingezahlten Beträge werden dann in voller Hohe zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den LSVB bestehen nicht.

  7. Pass- und Devisenbestimmungen

    Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Ausweises sein. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Pass-, Devisen- und sonstigen Bestimmungen des Gastlandes verantwortlich, es sei denn, dass er vom LSVB nicht oder falsch informiert wurde.

  8. Versicherungen

    Der LSVB hat für seine Gäste eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Jeder Teilnehmer; der einem dem LSVB angeschlossenen Verein angehört, ist über den Landessportbund Bremen unfallversichert. Der LSVB haftet darüber hinaus nicht.

  9. Haftung

    Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden eines Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der LSVB für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

  10. Auskünfte

    Auskünfte erteilt nur die Fahrten- oder Lehrgangsorganisation.

  11. Termine

    Termine für Abfahrt und Ankunft in Bremen sind in der Ausschreibung angegeben.

  12. Reiseart

    Bei eigener Anreise wird ein Preisnachlass gemäß Ausschreibung gewährt.

  13. Preisänderungen

    Preise, Termine und Teilnahmebedingungen sind in der Ausschreibung anzugeben. Wir behalten uns vor, den vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren und Liftkosten sowie einer Änderung der Wechselkurse entsprechend den dem LSVB entstehenden Mehrkosten anzupassen , sofern zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als vier Monate liegen.

  14. Datenschutz

    Die Erhebung und Verarbeitung aller Daten erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Anhang

Besondere Teilnahmebedingungen für jugendliche Teilnehmer: Bei Kursen, an denen Kinder und Jugendliche teilnehmen, ist Voraussetzung, dass die Teilnehmer im Einverständnis der Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Während der Kurse sind autorisierte Begleitpersonen des LSVB auch für die allgemeine Betreuung der Teilnehmer verantwortlich. Das Verhältnis von Betreuern ist als partnerschaftliches Miteinander zu sehen, bestimmte Regeln sind allerdings einzuhalten. Die Gebote und Verbote entsprechen den Gesetzen über das Verhalten von Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Wird durch ein häufiges Fehlverhalten und Übertreten der Regelungen und Anordnungen der Fahrtenleitung die Gemeinschaft erheblich gestört, kann der/die Teilnehmer/in auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden. Die Erziehungsberechtigten sind vorher zu benachrichtigen.